1. Rechtslage ohne besondere Vereinbarung
Ist zwischen den Parteien keine besondere Vereinbarung getroffen worden, so muss zwischen der Situation während des Arbeitsverhältnisses und der nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unterschieden werden.Für weitere Informationen im Bereich Arbeitsrecht stehen folgende Links zur Verfügung:
Arbeitsrecht
Antidiskriminierung

[Aktuelle Seite: STARTSEITE - KEINE VEREINBARUNG ]
