Arbeitsrechtskanzlei Burghardt Seybold Tscherch Bechert | Fachanwälte für Arbeitsrecht | Kurfürstendamm 36 | 10719 Berlin | Tel. 030-25 43 96-0

1. Rechtslage ohne besondere Vereinbarung

Ist zwischen den Parteien keine besondere Vereinbarung getroffen worden, so muss zwischen der Situation während des Arbeitsverhältnisses und der nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unterschieden werden.

Für weitere Informationen im Bereich Arbeitsrecht stehen folgende Links zur Verfügung:

Arbeitsrecht
Antidiskriminierung

 

 

 

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