Berger Groß Höhmann & Partner | Rechtsanwälte für Arbeitsrecht | Danziger Str. 56 | 10435 Berlin | Tel. 030- 440 330 - 23

1. Rechtslage ohne besondere Vereinbarung

Ist zwischen den Parteien keine besondere Vereinbarung getroffen worden, so muss zwischen der Situation während des Arbeitsverhältnisses und der nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unterschieden werden.

Für weitere Informationen im Bereich Arbeitsrecht stehen folgende Links zur Verfügung:

Arbeitsrecht
Antidiskriminierung

 

 

 

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