Arbeitsrechtskanzlei Burghardt Seybold Tscherch Bechert | Fachanwälte für Arbeitsrecht | Kurfürstendamm 36 | 10719 Berlin | Tel. 030-25 43 96-0

4.5. Rücktritt

Ein Rücktritt des Arbeitgebers setzt eine Verstoß des Arbeitnehmers gegen das Wettbewerbsverbot voraus (siehe zum Rücktritt oben unter 3.2 Ansprüche des Arbeitgebers).

Für weitere Informationen im Bereich Arbeitsrecht stehen folgende externe Links zur Verfügung:

Arbeitsrecht
Antidiskriminierung



 

 

 

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