4.2. Unverbindlichkeit
Der Arbeitnehmer hat bei Unverbindlichkeit des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots das Wahlrecht mit dessen Ausübung er das Wettbewerbsverbot endgültig aufheben kann. Diese Fälle werden unter 2.2. Unverbindlichkeit erläutert.Für weitere Informationen im Bereich Arbeitsrecht stehen folgende externe Links zur Verfügung:
Arbeitsrecht
Antidiskriminierung

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