Arbeitsrechtskanzlei Burghardt Seybold Tscherch Bechert | Fachanwälte für Arbeitsrecht | Kurfürstendamm 36 | 10719 Berlin | Tel. 030-25 43 96-0

4.2. Unverbindlichkeit

Der Arbeitnehmer hat bei Unverbindlichkeit des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots das Wahlrecht mit dessen Ausübung er das Wettbewerbsverbot endgültig aufheben kann. Diese Fälle werden unter 2.2. Unverbindlichkeit erläutert.

Für weitere Informationen im Bereich Arbeitsrecht stehen folgende externe Links zur Verfügung:

Arbeitsrecht
Antidiskriminierung


 

 

 

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