Wettbewerbsverbot
Zwischender Firma/Herrn/Frau
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- im folgenden Arbeitgeber/in genannt -
und
Herrn/Frau
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- im folgenden Arbeitnehmer/in genannt -
wird folgendes nachvertragliche Wettbewerbsverbot geschlossen:
1. Der/Die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich für die Dauer von ………………… Jahr/en nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in selbstständiger, unselbstständiger oder sonstiger Weise für kein Unternehmen tätig zu werden, das mit dem/der Arbeitgeber/in in direktem oder indirektem Wettbewerb steht oder mit einem Wettbewerbsunternehmen verbunden ist. In gleicher Weise ist es dem/der Arbeitnehmer/in untersagt, während der Dauer dieses Verbotes ein solches Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran zu beteiligen. Das Wettbewerbsverbot gilt auch zu Gunsten der mit dem/der Arbeitgeber/in verbundenen Unternehmen.
2. Während der Dauer des Wettbewerbsverbots erhält der/die Arbeitnehmer/in eine Entschädigung, die für jedes Jahr des Verbots die Hälfte der von dem/der Arbeitnehmer/in zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen beträgt. Die Karenzentschädigung wird am Schluss eines Monats fällig.
3. Der/Die Arbeitnehmer/in muss sich anderweitigen Erwerb und böswillig unterlassenen Erwerb nach Maßgabe des § 74c HGB anrechnen lassen. Der/Die Arbeitnehmer/in muss jeweils zum Quartalsende mitteilen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe er/sie anderweitige Einkünfte bezieht. Am Schluss des Kalenderjahres ist er/sie verpflichtet, seine Lohnsteuerkarte vorzulegen.
4. Der/Die Arbeitnehmer/in hat für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsverbot eine Vertragsstrafe von ……………………… EUR zu bezahlen. Im Falle eines Dauerverstoßes, das heißt aufgrund der Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen von länger als einem Monat, ist die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat neu verwirkt. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.
5. Das Wettbewerbsverbot gilt auch gegenüber einem Rechtsnachfolger des Betriebes; insbesondere geht es im Falle eines Betriebsübergangs auf den Übernehmenden über. Der/Die Arbeitnehmer/in ist mit dem Übergang der Rechte aus dieser Vereinbarung auf den Rechtsnachfolger einverstanden.
6. Das Wettbewerbsverbot tritt nicht in Kraft, wenn der/die Arbeitnehmerin bei seinem/ihrem Ausscheiden das 65. Lebensjahr vollendet hat.
7. Im Übrigen gelten die Vorschriften der §§ 74ff. HGB.
……………………………………, den ……………………………
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(Arbeitgeber/in) (Arbeitnehmer/in)
Der/Die Arbeitnehmer/in bestätigt, eine von dem/der Arbeitgeber/in unterschriebene vollständige Abschrift dieser Vereinbarung erhalten zu haben.
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(Arbeitnehmer/in)

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