Mandantenschutzklausel
Zwischender Firma/Herrn/Frau
…………………………………………………………………
…………………………………………………………………
…………………………………………………………………
- im folgenden Kanzlei genannt -
und
Herrn/Frau
…………………………………………………………………
…………………………………………………………………
…………………………………………………………………
- im folgenden Mitarbeiter/in genannt -
wird folgender Mandantenschutz vereinbart:
1. Der/Die Mitarbeiter/in verpflichtet sich, für die Dauer von ………………… Jahr/en nach Beendigung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses nicht in selbstständiger, unselbstständiger oder sonstiger Weise als Konkurrent der Kanzlei für Auftraggeber tätig zu werden, die in den letzten drei Jahren vor Beendigung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses zum Mandantenkreis der Kanzlei gehörten.
2. Während der Dauer des Wettbewerbsverbots erhält der/die Mitarbeiter/in eine Entschädigung, die für jedes Jahr des Verbots die Hälfte der von dem/der Mitarbeiter/in zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen beträgt. Die Karenzentschädigung wird am Schluss eines Monats fällig.
3. Der/Die Mitarbeiter/in muss sich anderweitigen Erwerb und böswillig unterlassenen Erwerb nach Maßgabe des § 74c HGB anrechnen lassen. Der/Die Mitarbeiter/in ist verpflichtet jeweils zum Quartalsende mitzuteilen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe er/sie anderweitige Einkünfte bezieht. Die Angaben über die Höhe des anderweitigen Erwerbs sind zu belegen.
4. Der/Die Mitarbeiter/in hat für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsverbot eine Vertragsstrafe von ……………………… EUR zu bezahlen. Im Falle eines Dauerverstoßes, dass heißt einer unter Ziffer 1 bezeichneten Konkurrenztätigkeit von länger als einem Monat, ist die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat neu verwirkt. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.
5. Das Wettbewerbsverbot gilt auch gegenüber einem Rechtsnachfolger des Betriebes; insbesondere geht es im Falle eines Betriebsübergangs auf den Übernehmenden über. Der/Die Mitarbeiter/in ist mit dem Übergang der Rechte aus dieser Vereinbarung auf den Rechtsnachfolger einverstanden.
6. Das Wettbewerbsverbot tritt nicht in Kraft, wenn der/die Mitarbeiterin bei seinem/ihrem Ausscheiden das 65. Lebensjahr vollendet hat.
7. Im Übrigen gelten die Vorschriften der §§ 74ff. HGB.
……………………………………, den ……………………………
………………………………………………………………… …………………………………………………………………
(Kanzlei) (Mitarbeiter/in)
Der/Die Mitarbeiter/in bestätigt, eine von der Kanzlei unterschriebene vollständige Abschrift dieser Vereinbarung erhalten zu haben.
…………………………………………………………………
(Mitarbeiter/in)

[Aktuelle Seite: - MUSTER - MANDANTENSCHUTZKLAUSEL ]
