Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag
Rechtsanwalt Martin Bechert,
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin
Auf diesen Seiten wird das Wettbewerbsverbot im Arbeitsrecht erläutert.
Als erstes wird auf die Rechtslage ohne eine besondere Vereinbarung eingegangen - also inwieweit die Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers unzulässig ist, wenn keine besonderen Regelungen getroffen worden sind.
Sodann folgt der Schwerpunkt der Seite: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot.
Für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot gelten die Regelungen §§ 74 ff. HGB. Danach haben Verstöße gegen diese Vorschriften drei unterschiedliche Rechtsfolgen: Die Nichtigkeit, die Unwirksamkeit und die teilweise Unwirksamkeit. Es werden die unterschiedlichen Rechtsfolgen erläutert und erklärt in welchen Fällen welche Rechtsfolge eintritt.
Als nächstes werden die Rechtsfolgen vom wirksamen nachvertraglichen Wettbewerbsverbot behandelt. Hierbei werden jeweils die Rechte und Pflichten vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber näher beleuchtet. Anschließend geht es um das Ende vom Wettbewerbsverbot. Schließlich folgt ein Serviceteil mit Gesetzen, Urteilen und Mustern.
Es besteht ein stetes Bemühen, die Texte verständlich und aktuell zu halten sowie Tricks, aber auch Fallen im Umgang mit dem Wettbewerbsverbot aufzuzeigen. Sollte der eine oder andere Leser etwas nicht verstehen, Anregungen zur Verbesserung der Verständlichkeit des Textes oder einen besonderen Tipp zum Wettbewerbsverbot "auf Lager haben", so wäre ein entsprechender Hinweis via E-Mail super.
social bookmarks


Webkataloge

Paralleljustiz islamische Friedensrichter in Deutschland?
Islamische Friedensrichter sind hierzulande auf dem Vormarsch. Von der deutschen Öffentlichkeit fast unbemerkt schlichten sie auf mannigfache Weise Streitigkeiten in und zwischen islamisch geprägten Familien und Clans. Ist eine islamische Parallelgesellschaft dabei, sich ihr eigenes, kulturell stark abweichendes Rechtssystem zu schaffen?Vermieter muss nach Verbrauch abrechnen, wenn überall Zähler sind
Sind alle Wohnungen und Gemeinschaftsräume mit Wasserzählern ausgestattet, muss der Vermieter nach Meinung des AG Köln die Wasserkosten nach Verbrauch umlegen, auch wenn im Mietvertrag ein anderer Verteilungsschlüssel vereinbart ist.Minijob: Schadenersatz bei rückwirkender Versicherungspflicht (LAG)
Entsteht im Minijob rückwirkend Versicherungspflicht, haben Arbeitnehmer einen Vermögensschaden in Höhe der rückwirkend anfallenden Abgaben für Steuern und Sozialversicherung. Dafür haftet der Arbeitgeber.Rosarote Brille: Gut Gelaunte treffen schlechtere Entscheidungen
Eine gute Entscheidung zu treffen, hängt nicht allein nur von unseren kognitiven Fähigkeiten ab. Ebenso wichtig ist unsere Laune, haben Psychologen der Universität Basel herausgefunden. Auffällig: Je positiver wir gestimmt sind, desto schlechter fallen unsere Entscheidungen aus.BGH zum AGG: Weiterbeschäftigung eines GmbH-Geschäftsführers darf nicht aus Altersgründen abgelehnt
Zum ersten Mal wendet der BGH das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG, sog. Antidiskriminierungsgesetz) auf einen GmbH-Geschäftsführer an: Wird die Verlängerung eines befristeten Geschäftsführeranstellungsertrages in unzulässiger Weise aufgrund seines Alters ? hier: 62 Jahre ? verweigert, so steht ihm Ersatz seines Vermögensschadens und Entschädigung für seinen immateriellen Schaden zu.
